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16. März ist Tag der Informationsfreiheit

James Madison (1751 – 1836) gilt als Vordenker der Aufklärung, verfasste große Teile der amerikanischen Verfassung und entwarf den Grundrechtekatalog „Bill of Rights“. Sein Geburtstag, der 16. März, wird als Tag der Informationsfreiheit begangen und erinnert an das Bürgerrecht auf freien Zugang zu Dokumenten und Akten der öffentlichen Verwaltung.

Was das mit dem Alltag der Herkunftsberatung zu tun hat? Eine ganze Menge. Jedenfalls, wenn man das Pech hat, dass Informationsfreiheit mit „frei von Informationen bleiben“ verwechselt wird.

Keine Auskunft trotz des Rechts darauf

Manchmal erzählen mir Klienten, dass ihre eigenen Suchbemühungen gescheitert sind, weil man ihnen nicht erlaubt hat, Akten oder Dokumente einzusehen.

Für unsere Arbeit erteilen uns unsere Klienten eine Vollmacht. Wir sind also so zu behandeln, als würde der Klient selbst anfragen. Und auch uns passiert es dann und wann, dass Behörden auf unsere Anfragen antworten, man könne aus „Datenschutzgründen“ keine Auskunft geben.

Glücklicherweise lassen sich diese Missverständnisse beheben. Manchmal sind jedoch einige Schriftwechsel über die Hierarchieebenen hinweg erforderlich, bis endlich die gewünschte Auskunft erteilt wird.

Denn sie wissen nicht, was sie tun

Früher haben mich solche abschlägigen Antworten regelrecht wütend gemacht. Wie kann man nur versuchen, die Selbstbestimmtheit unserer Klienten einzuschränken?! Wer, wenn nicht der Klient, hat ein Anrecht darauf, seine Adoptionsakte oder andere Dokumente einzusehen, die ihn persönlich betreffen?

Was ist der Grund dafür, wenn Auskünfte nicht gegeben werden, obwohl ein Recht darauf besteht? Manchmal kam mir der Gedanke, es sei einfach Böswilligkeit oder Willkür. Mittlerweile sehe ich das Ganze gelassener. Ich glaube, dass die Mitarbeiter in den Behörden es oft einfach nicht besser wissen. Und aus Angst, etwas falsch zu machen, macht man lieber gar nichts. Das Gegenteil von gut ist gut gemeint!

Den Mitarbeitern ist sicher nicht bewusst, welche Auswirkungen es haben kann, wenn sie eine Auskunft einfach verweigern. Teilweise werden unsere Klienten um Jahre zurückgeworfen. Wir haben schon oft gehört, dass sie nach solchen Erfahrungen resigniert das Thema Herkunftssuche wieder ad acta gelegt haben – wie gesagt, manchmal für Jahre. Dabei wächst mit jedem Jahr die Gefahr, dass Spuren zur gesuchten leiblichen Familie verwischen.

Steter Tropfen…

Ich habe die Hoffnung, dass durch unsere Arbeit die Rechtsgrundlagen von Anfragen, die das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung betreffen, immer mehr Mitarbeitern in Behörden geläufig werden. Und tatsächlich verringern sich die „Wir geben keine Auskunft“-Antworten Jahr für Jahr merklich.

 

Hatten Sie auch schon einmal Schwierigkeiten damit, eine Auskunft zu erhalten, auf die Sie aber ein Recht haben? Wir sind neugierig auf Ihre Erfahrungen.

 

Bildnachweis: files-163340, CC0 @creativesignature, pixabay.com

16. März ist Tag der Informationsfreiheit
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