Inhaberin und Geschäftsführung

Susanne Panter

Eine Journalistin schrieb einmal, dass man mit den Menschen, die ich zusammengebracht habe eine Kleinstadt bevölkern könnte…
Ein schöner Gedanke, in einen Ort zu kommen, in der alle Bewohner entweder Klienten oder Gefundene sind.

Mit Anfang 30 gründete ich den ersten privaten Personensuchdienst in Deutschland. Ein Großteil der Klienten sind Menschen auf der Suche nach noch unbekannten Angehörigen. Über die Zeit arbeitete ich mich immer mehr in das Thema Herkunftssuchen ein. Als Ein-Frau-Lobby war ich sogar aktiv an zwei Gesetzesänderungen beteiligt. Als z.B. 2009 das Personenstandsgesetz geändert wurde, konnte ich die zuständigen Ausschussmitglieder davon überzeugen, dass nicht nur Eltern, Kinder und Großeltern Auskunft über einander erhalten dürfen, sondern nun auch sich suchende Geschwister einander in die Personenstandsregister einsehen können.

Es kommt ein Glück selten vor, dass Standesbeamte keine Auskunft geben möchten, obwohl die Berechtigung dafür vorliegt. In diesen Fällen lassen wir den Vorgang vom zuständigen Amtsrichter prüfen, der den Standesbeamten dann anweist, die benötigte Auskunft zu erteilen.

Die Arbeit rund um Herkunftssuchen und Biografieklärung ist eine wunderbare Aufgabe. Ich werde dabei von einem exzellenten Team unterstützt, teilweise schon seit länger als 10 Jahren. Bei vielen Suchen, zum Beispiel nach leiblichen Vätern und Halbgeschwistern, müssen wir mit sehr wenigen Daten auskommen. Teilweise sind Namen nur phonetisch bekannt und die bekannten Daten stammen aus vagen Erinnerungen von Verwandten. Durch die kontinuierlich wachsende Erfahrung und den Zugang zu weltweiten Datenquellen liegt unsere Erfolgsquote bei über 90 Prozent.

Mir liegt besonders am Herzen, dass sich das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung noch mehr durchsetzt. Es ist schon um einiges besser geworden. Ich wünsche mir, dass wir erreichen können, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung auch von denen genutzt werden kann, die es am allermeisten benötigen. Die nämlich, die die Verwandtschaft zu ihrem Vater nicht nachweisen können, werden aktuell benachteiligt. Ich setze mich dafür ein, dass eine Geburtsurkunde, auf der „Vater unbekannt“ in Verbindung mit einer eidesstattlichen Versicherung, dass die angefragte Person einem als Vater genannt wurde, als Verwandtschaftsnachweis bei auskunftgebenden Behörden allgemein anerkannt wird.

Die Entwicklung vom Suchdienst zur Herkunftsberatung war ein langjähriger Prozess. Mein persönliches Ziel ist es, diesen Dienst weiter zu etablieren und meine langjährige Erfahrung und mein angesammeltes Wissen anderen Menschen weiterzugeben, die in ihrem beruflichen Kontext Menschen bei der Aufklärung ihrer persönlichen Abstammung und Biografie unterstützen wollen.