Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist fest verankert. Und doch nützt das bislang wenig, wenn der Vater laut Geburtsurkunde „unbekannt“ ist.
Warum das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nicht für jeden gilt
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Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist fest verankert. Und doch nützt das bislang wenig, wenn der Vater laut Geburtsurkunde „unbekannt“ ist.