Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist fest verankert. Und doch nützt das bislang wenig, wenn der Vater laut Geburtsurkunde „unbekannt“ ist.
Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist fest verankert. Und doch nützt das bislang wenig, wenn der Vater laut Geburtsurkunde „unbekannt“ ist.